- Grundgeschäftserklärung
- schriftliche Erklärung, die die Kreditinstitute bei der Rediskontierung von ⇡ Bankakzepten, Exporttratten und Debitorenziehungen darüber abzugeben hatten, dass der Wechsel ein Handelswechsel ist, bes. nicht der Finanzierung von Investitionen oder der Verflüssigung eingefrorener Debitoren dient. Heute i.Allg. nicht mehr gefordert.
Lexikon der Economics. 2013.